Allerdings kann aus den Beschwerdeanträgen 1 und 2 geschlossen werden, dass der Beschwerdeführer der Ansicht ist, das vorinstanzliche Verfahren sei nicht korrekt durchgeführt worden, weshalb der angefochtene Bauentscheid aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen sei. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird daher eingetreten. 2. Abnahmemessungen