3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, las aus der Beschwerde heraus, dass der Beschwerdeführer keine Beteiligung der kantonalen Fachstelle am Beschwerdeverfahren wünscht. Das Rechtsamt informierte daher den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 zunächst, dass in Mobilfunkfällen die Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) regelmässig als kantonale Fachstelle zur Stellungnahme eingeladen werde und beabsichtigt sei, dies auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren so zu handhaben. Der Beschwerdeführer wurde angefragt, ob er an seiner Beschwerde festhalten wolle.