2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. Oktober 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er macht einleitend geltend, er möchte nicht, dass die Baudirektion materiell entscheide. Dass er eine normale, inhaltliche Beschwerde beim Kanton nicht mehr ins Auge fassen werde, habe er schon in seiner Antwort vom 16. Januar 2024 bekannt gegeben. Deshalb suche er einen Neuweg mit einer rein formalen Beschwerde. Die Baudirektion solle nur prüfen, ob seine Einsprachepunkte im Verfahren seriös geprüft und anständig beantwortet worden seien (also unabhängig davon, ob die Antwort richtig oder falsch sei). Anschliessend stellt er folgende Anträge: