1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. Februar 2023 bei der Stadt Langenthal ein Baugesuch ein für den Ausbau und die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone Aa. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 19. September 2024 erteilte die Stadt Langenthal die Baubewilligung.