2. Die weiteren von der Gemeinde Lenk gestempelten Plansätze vorliegenden Bauvorhabens, insbesondere die weiteren im Besitz der Beschwerdegegnerin als Bauherrin vorhandenen Pläne (Situationsplan, Mst. 1:500, vom 21. Dezember 2023 sowie Situationsplan, Mst. 1:200, vom 15. Februar 2024) werden für ungültig erklärt. 3. Der Beschwerdegegnerin werden die von ihr eingereichten Pläne und der eingereichte Ori- ginal-Bauentscheid vom 30. September 2024 zurückgeschickt. Den Parteien und der Gemeinde werden eine Kopie des berichtigten Plansatzes der Gemeinde Lenk mit vorliegendem Beschwerdeentscheid zugestellt.