10/14 BVD 110/2024/141 des rechtmässigen Zustands wie folgt förmlich anzuordnen und gewährte dazu das rechtliche Gehör: «1.) Die Beschwerdegegnerin wird aufgefordert, bis zum DATUM [ca. vier Monate ab Entscheiddatum] vorliegenden Beschwerdeentscheids folgende Wiederherstellungsmassnahmen auf den Parzellen Lenk Gbbl. Nrn. M.________, N.________ und O.________ vorzunehmen: