Diese sind jedoch hinzunehmen, da die Nutzung ebengerade zonenkonform ist (vgl. Art. 24 Abs. 1 BauG e contrario). Immissionen, die mit der 18 Letzter Zugriff 8. Mai 2025. 9/14 BVD 110/2024/141 zonengemässen Nutzung verbunden sind, müssen denn auch geduldet werden (vgl. Art. 89 Abs. 2 BauV19). Die Beschwerde erweist sich somit in diesem Punkt als unbegründet.