Wie vorangehend festgestellt, besteht mit der vorhandenen Baute eine zonenkonforme Nutzung. Durch die vorliegend umstrittenen Umbauten in der Aussenanlage wird den Gästen des Hotelbetriebs eine parkähnliche Infrastruktur mit verschiedenen Sitzgelegenheiten sowie einer Grillstelle angrenzend zur L.________ zur Verfügung gestellt. Ebenfalls neu ist ein Jacuzzi und ein Platz für ein Aussenfitness südlich des Hotelgebäudes. Die Beschwerdeführerin bringt nicht vor, inwiefern solche Aussenanlagen nicht zu einem Hotelbetrieb passen würden.