Die Beschwerdeführerin bringt denn auch nichts vor, was die Subsumtion eines solchen «Hotel-Garni» Betriebes unter Art. 7 Abs. 2 GBR in Frage zu stellen vermag. Die Gemeinde schildert, sie habe den Betrieb mehrfach auf seine Nutzung und die Übereinstimmung mit der Zonenordnung überprüft. Dieser Schilderung der örtlichen Behörde ist zu folgen. 17 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 8/14 BVD 110/2024/141