In ihrer Replik ergänzt die Beschwerdeführerin, vom ursprünglich vor mehr als 10 Jahren geführten, richtigen Hotel mit unterhaltener Parkanlage, Zimmern und Restaurant, sei nichts übrig geblieben. Zeitweise sei die Anlage gewerbsmässig als R.________ betrieben worden. Die Enseigne prange noch immer am «Hoteleingang». Es sei davon auszugehen, dass diese gewerbliche Nutzung immer noch bestehe oder jedenfalls kurzfristig jederzeit wieder aufgenommen werden könne. Für die Nachbarn des Hotels K.________ sei ohne weiteres erkennbar, dass das Gebäude über die meiste Zeit gar nicht und in der Hochsaison höchstens vereinzelt als Übernachtungsstätte benutzt werde.