Dem Widerspruch der gestempelten Baupläne zum Bauentscheid vom 30. September 2024 ist insofern zu begegnen, als die Pläne zu berichtigen sind und die nicht baubewilligte Terrainaufschüttung von der Baubewilligung auszunehmen ist. Auf den folgenden Plänen sind entsprechende Markierungen mit rot anzubringen: - Situation 1:500 vom 21. Dezember 2023 - Umgebungsplan 1:200 vom 7. Dezember 2023 - Schnitte 1:200 vom 15. Februar 2024 - Situation 1:200 vom 15. Februar 2024 4. Abgrabung «Aussenfitness» und Umgebungsgestaltung der Parkanlage entlang der L.________