d) Die in den Vorakten als baubewilligt gestempelten Baupläne enthalten alle einen Stempel «Baubewilligung», ohne dass die darauf ausgewiesene Terrainaufschüttung gestrichen oder mit anderweitigen Markierungen etc. dafür gesorgt worden wäre, dass der hierfür erteilte Bauabschlag klar erkenntlich ist. Mit anderen Worten stehen die im Bauentscheid vom 30. September 2024 aufgeführten Baupläne mit dem Entscheid der Gemeinde im Widerspruch. Demgegenüber ist der ebenfalls mit einem Stempel «Baubewilligung» versehene Situationsplan 1:200 vom 15. Februar 2024 nicht im Bauentscheid vom 30. September 2024 erwähnt. Jedoch steht auch dieser, immer-