c) Welche Teile des nachträglichen Baugesuchs die Gemeinde bewilligen wollte und was nicht, geht aus dem Bauentscheid vom 30. September 2024 somit insgesamt genügend klar hervor, nämlich die Erteilung einer teilweisen Baubewilligung für die Abgrabung «Aussenfitness» auf der Südseite des Gebäudes und die Umgestaltung des Begegnungsplatzes entlang der H.________strasse sowie die Erteilung eines teilweisen Bauabschlags für die Terrainaufschüttung (zur Wiederherstellung betreffend Terrainaufschüttung vgl. hinten Ziff. 4.). Der Bauentscheid ist daher durch die BVD gemäss Art.