Aufgrund der Fläche von 1400 m2 und dem Volumen von 600 m3 ist die Aufschüttung nicht baubewilligungsfrei und auch nicht bewilligungsfähig.» Hierzu hielt die Gemeinde im Bauentscheid vom 30. September 2024 unter den Auflagen in Bst. j) zudem fest, die «…Terrainaufschüttung ist nicht bewilligungsfähig und muss vor Einsetzen der Vegetationspause auf den Winter 2024/2025, spätestens bis zum 30. April 2025 zurückgebaut und abtransportiert werden.»