Es wird festgestellt, dass Humus unter der Aufschüttung vorhanden ist und davon ausgegangen werden kann, dass keine Abhumusierung stattgefunden hat und entsprechend findet man auf der Aufschüttung auch kaum Humusabdeckung. Es ist davon auszugehen, dass die Punkte 3.1 bis 3.4 des Fachberichts Bodenschutz nicht ausgeführt wurden und somit die Auflagen nicht eingehalten sind. Es besteht kein Grund für die Aufschüttung Es kann davon ausgegangen werden, dass [die Terrainaufschüttung] einzig als Lösung für eine günstige Deponie erfolgt. […] Aufgrund der Fläche von 1400 m2 und dem Volumen von 600 m3 ist die Aufschüttung nicht baubewilligungsfrei und auch nicht bewilligungsfähig.»