Keine Baubewilligung gedachte die Gemeinde der Beschwerdegegnerin demgegenüber für die Aufschüttung des Terrains zu erteilen. Sie hielt im Bauentscheid, Ziffer 4.3, fest, die Terrainaufschüttung entspreche «…nicht den Vorgaben des Fachberichts Bodenschutz und den Angaben der ausführenden Firma Q.________.» Das LANAT habe festgehalten, die «…Aufschüttung ist kaum mit Humus überdeckt. Es wird festgestellt, dass Humus unter der Aufschüttung vorhanden ist und davon ausgegangen werden kann, dass keine Abhumusierung stattgefunden hat und entsprechend findet man auf der Aufschüttung auch kaum Humusabdeckung.