b) Der angefochtene Bauentscheids vermischt unter den Ziffern «3. Materielles» und «4. Entscheid» sowohl Sachverhalts- wie auch Begründungselemente mit den behördlichen Anordnungen. Aus der Ziffer «4.4 Baubewilligung» des Bauentscheid der Gemeinde Lenk vom 30. September 2024 ist als inhaltliche Anordnung zum nachträglichen Baugesuch der Beschwerdegegnerin zu entnehmen, dass den «…Baugesuchstellenden […] eine Teil-Baubewilligung für das eingangs beschriebene Bauvorhaben erteilt [wird], aufgrund des Baugesuches, Eingangsstempel vom