Die Beschwerdeführerin ist damit formell und materiell beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Die Vertretung der Beschwerdeführerin durch die Verwalterin in vorliegendem Beschwerdeverfahren ist mit Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft vom 1. November 2024 ausgewiesen. Die nachträgliche Unterzeichnung der Beschwerde, eingefordert mit Instruktionsverfügung des Rechtsamts vom 5. November 2024 liegt mit als «Vollmacht» bezeichnetem Beschwerdezusatz vom 20. November 2024 vor. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist mit Ausnahme nachfolgender Einschränkungen einzutreten.