« 1. Der Bauentscheid der Vorinstanz vom 30. September 2024 ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. 2. Die Bau- und Verkehrsdirektion habe einen unangekündigten Augenschein auf dem fraglichen Grundstück der Beschwerdegegnerin zu nehmen. 3. Der [recte: Die] Bauherrschaft sei mittels angemessener Massnahmen zu verpflichten, sich an sämtliche Vorschriften und Vorgaben im Zusammenhang mit Veränderungen der Parz. Nrn. M.________, N.________ und O.________ zu halten und hat sämtliche damit in Verbindung stehenden Emissionen so gering wie möglich zu halten, auch bezüglich des Zeitpunkts des Rückbaus.