« 1. Der Bauentscheid sei, soweit er das Bauvorhaben nachträglich bewilligt, vollständig aufzuheben. 2. Sämtliche bereits ohne gültige Baubewilligung vorgenommenen Terrainaufschüttungen, Abgrabungen und Umgebungsarbeiten seien auf Kosten der Bauherrschaft vollständig Rückgängig zu machen. 3. Der [recte: Die] Bauherrschaft sei mittels angemessener Massnahmen zu verpflichten, sich an sämtliche Vorschriften und Vorgaben im Zusammenhang mit Veränderungen der Parz. Nrn. M.________, N.________ und O.________ zu halten.»