ber 2024 erteilte die Gemeinde unter Auflagen «eine Teil-Baubewilligung für das eingangs beschriebene Bauvorhaben, aufgrund des Baugesuches, Eingangsstempel vom 7. Dezember 2023 und gemäss folgenden als bewilligt gestempelten Plänen: Situationsplan 1:500 vom 21. Dezember 2023, Umgebungsplan 1:200 vom 7. Dezember 2023 sowie Schnitte 1:200 vom 15. Februar 2024». Unter den Auflagen führte die Gemeinde bei Buchstabe j) aus: «Die Terrainaufschüttung ist nicht bewilligungsfähig und muss vor Einsetzen der Vegetationspause auf den Winter 2024/2025, spätestens bis zum 30. April 2025 zurückgebaut und abtransportiert werden. Der Rückbau muss vor der Gestaltung der Parkanlage erfolgen.