Konkret ordnete die Gemeinde an, «…den Kiesplatz vollständig zu entfernen und den Rasen (Parkanlage) wiederherzustellen sowie die Terrainaufschüttung und Abgrabungen im Bereich der Parkanlage rückgängig zu machen und den Rasen (Parkanlage) wiederherzustellen». Zudem verfügte die Gemeinde ein Benützungsverbot für den Kiesplatz, sowohl für das Abstellen von Fahrzeugen wie für das Lagern von Materialien usw. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht.