1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der Parzellen Lenk Grundbuchblatt Nrn. F.________ (Bauparzellen). Die Bauparzellen liegen in der Kur- und Hotelzone (KH) nach Art. 7 GBR1. Mit Verfügung vom 8. November 2023 forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerin auf, die unbewilligten Umgebungsarbeiten beim Hotel K.________ auf den Bauparzellen bis zum 20. Dezember 2023 rückgängig zu machen. Konkret ordnete die Gemeinde an, «…den Kiesplatz vollständig zu entfernen und den Rasen (Parkanlage) wiederherzustellen sowie die Terrainaufschüttung und Abgrabungen im Bereich der Parkanlage rückgängig zu machen und den Rasen (Parkanlage) wiederherzustellen».