wie ihre Abstände von Strassen und benachbarten Grundstücken (vgl. Art. 13 Bst. f BewD). Aufgrund der veränderten Terraingestaltung sind zudem Pläne erforderlich, aus denen das massgebende und das neue Terrain nach Fertigstellung der Bauarbeiten ersichtlich ist (vgl. Art 14 Abs. 3 und 4 BewD). 7. Kosten