BewD näher geregelt. Mit dem Baugesuch sind der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen einzugeben (Art. 10 Abs. 3 BewD). Der Situationsplan soll namentlich Aufschluss geben über die Abstände des Bauvorhabens von den Strassen und den Grenzen benachbarter Grundstücke (vgl. Art. 13 Abs. 1 Bst. f BewD). Für die Projektpläne schreibt Art. 14 Abs. 1 BewD vor, dass diese im Massstab 1:100 oder 1:50 beizulegen sind. Zu erstellen sind insbesondere Grundrisspläne (Art. 14 Abs. 1 Bst. a BewD). Weiter sind die zum Verständnis des Bauvorhabens nötigen Schnitte (Art. 14 Abs. 1 Bst b BewD), die Fassadenpläne (Art. 14 Abs. 1 Bst.