Eine Heilung der schwerwiegenden Gehörsverletzungen steht daher ausser Betracht. Bereits aus diesem Grund ist die Beschwerde daher gutzuheissen und die Sache zur Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Mangelhafte Baugesuchsunterlagen a) Die Beschwerdeführenden bemängeln die Baugesuchsunterlagen. Sie machen insbesondere geltend, diese seien veraltet und nicht wahrheitsgetreu. Insbesondere sei das neue Terrain nicht eingezeichnet.