VRPG) zu prüfen, ob auf dem Grundstück des Beschwerdegegners ein unrechtmässiger Zustand besteht. Gestützt darauf hat sie anschliessend in einer anfechtbaren Verfügung darüber zu entscheiden, ob und wenn ja was für baupolizeiliche Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet werden müssen. 4. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführenden bemängeln, dass die Vorinstanz ihre Einsprache zu Unrecht als ungenügend erachtet habe. Sie machen sinngemäss eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend.