a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, sie hätten insgesamt drei Einsprachen erhoben. Die Eingabe vom 3. August 2024 richte sich gegen das publizierte Bauvorhaben. Die Eingabe vom 4. August 2024 richte sich gegen illegale, umfangreiche, nicht publizierte und unbewilligte Terrainveränderungen und Bauten. Bei der Eingabe vom 5. August 2024 handle es sich um eine Anzeige gegen die Bau- und Planungsabteilung der Gemeinde. Die zweite und die dritte Eingabe seien bisher nicht beantwortet worden.