a) Die Beschwerdeführenden halten in ihrer Beschwerde ausdrücklich fest, gegen den Fenstereinbau hätten sie keine Einsprache erhoben, weil der zusätzliche Lichteinbau für die Familie mit zwei Kindern zu Wohlbefinden führe. Der Beschwerdegegner beantragt, es sei im Rahmen einer Zwischenverfügung festzustellen, dass die Baubewilligung vom 18. September 2024 bezüglich des Fensteraustauschs in Rechtskraft erwachsen sei.