es genügt nicht, bloss zu behaupten, der angefochtene Entscheid sei falsch. Die Begründung muss sich wenigstens in minimaler Form mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzen und sinngemäss darauf schliessen lassen, inwiefern dieser unrichtig sein soll.6 Unter Berücksichtigung des Umstands, dass es sich um eine Laienbeschwerde handelt, sind die Formvorschriften eingehalten. Die BVD tritt daher auf die Beschwerde ein. 2. Gegenstand des Verfahrens