Auf Anfrage des Rechtsamts bestätigten die Beschwerdeführenden, dass sie keine Beschwerde gegen das Projekt Fensteraustausch erhoben hätten. Das Rechtsamt informierte die Verfahrensbeteiligten, dass es ein Bild aus Google Street View zu den Akten nehme. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen