3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Beschwerdeantwort vom 22. November 2024 beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Zudem sei festzustellen, dass die Baubewilligung bezüglich des Fensteraustauschs in Rechtskraft erwachsen sei. In ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2024 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Zudem reichte sie die Vorakten ein. Auf Anfrage des Rechtsamts bestätigten die Beschwerdeführenden, dass sie keine Beschwerde gegen das Projekt Fensteraustausch erhoben hätten.