gemäss eine Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde im Zusammenhang mit ihrer baupolizeilichen Anzeige wegen unbewilligter Terrainveränderungen und Bauten auf dem nachbarlichen Grundstück. Sie machen insbesondere geltend, ihre Einsprache sei inhaltlich genügend, die Baugesuchsunterlagen seien mangelhaft, der Metallstabzaun entlang der Westgrenze sei zu hoch und das Gewächshaus halte den Grenzabstand nicht ein.