betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lengnau vom 18. September 2024 (Baubewilligung Nr. A.________; Fensteraustausch, Gartenhaus, Aussenparkplatz, Zaun) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte bei der Gemeinde Lengnau (BE) ein Baugesuch ein für den Fensteraustausch, das Erstellen eines Gartenhauses, einen Aussenparkplatz sowie einen Metallstabzaun auf Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 18. September 2024 erteilte die Gemeinde Lengnau (BE) die Baubewilligung.