Bewilligung der Projektänderung durch die BVD. Mit Stellungnahme vom 8. Juli 2025 teilte das AUE, Abteilung Immissionsschutz, mit, die Beurteilung habe ergeben, dass die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung erfüllt seien und das Wärmepumpensystem bewilligungsfähig sei. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Abschreibung