Nachdem die Beschwerdeführenden und die Gemeinde Muri bei Bern durch Stillschweigen einem Parteiwechsel zugestimmt hatten, wurde dieser mit Verfügung vom 4. Februar 2025 gestützt auf Art. 13 VRPG3 i.V.m. Art. 83 Abs. 4 ZPO4 antraggemäss vorgenommen. Als Beschwerdegegner wurde fortan Herr H.________ im Rubrum aufgeführt.