Das AUE teilte mit Stellungnahme vom 15. November 2024 mit, seine Beurteilung der geplanten Wärmepumpe habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der LSV2 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Es ergäben sich aus den Beschwerden keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 4. Juni 2024 erforderlich machen würde.