3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte mit Verfügung vom 15. Oktober 2024 den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein, wobei im Rubrum der Verfügung die K.________ als Beschwerdegegnerin aufgeführt wurde. Das Rechtsamt bat auch das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, um eine Stellungnahme. Die Gemeinde Muri bei Bern beantragt in ihrer Stellungnahme vom 1. November 2024 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Die K.________ und Herr H.________ beantragen in ihrer gemeinsamen Beschwerdeantwort vom 14. November 2024 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.