Sie beantragen, der Bauentscheid vom 5. September 2024 sei aufzuheben und dem Bauprojekt sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei die Sache zu neuer Beurteilung an die Gemeinde zurückzuweisen. Subeventualiter sei der Standort der Wärmepumpe örtlich Richtung M.________strasse (unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände) zu verschieben. Subsubeventualiter sei die Baubewilligung nur unter Anordnung von geeigneten Auflagen und Bedingungen, namentlich der Anordnung von emissionsbegrenzenden Massnahmen, zu erteilen (z.B. Schalldämmhaube). Als Beschwerdegegner führten auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 in ihrer Beschwerde Herrn H.________ auf.