2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer 1 und 2 am 11. Oktober 2024 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Bauentscheid vom 5. September 2024 sei aufzuheben. Die Sache sei zu neuer Beurteilung an die Gemeinde zurückzuweisen, eventualiter sei dem Vorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Sie verlangen zudem, das Beschwerdeverfahren sei gegen Herrn H.________ als Beschwerdegegner zu führen. Auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 reichten am 11. Oktober 2024 gemeinsam Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen, der Bauentscheid vom 5. September 2024 sei aufzuheben und dem Bauprojekt sei der Bauabschlag zu erteilen.