3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet mit Stellungnahme vom 31. Oktober 2024 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe und stellt damit keinen Antrag. Das Bauinspektorat der Stadt Bern beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 12. November 2024 die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten