2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. Oktober 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie bezieht sich dabei auf Ziff. 4.6 der Bedingungen und Auflagen im Mitbericht des Polizeiinspektorats vom 21. März 2024 und verlangt, dass sie PET-Flaschen verkaufen kann. Ein Verbot für den Verkauf von PET-Flaschen sei nicht nachvollziehbar.