Gemäss Ziff. III.1.3 des Gesamtentscheids bildet unter anderem der Bericht der Baupolizeibehörde des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 2. September 2024 Bestandteil der Gesamtbewilligung und dessen Nebenbestimmungen sind in allen Teilen einzuhalten. Gemäss dem Bericht des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 2. September 2024 gilt der Mitbericht und die Bedingungen / Auflagen der Orts- und Gewerbepolizei des Polizeiinspektorats der Stadt Bern vom 21. März 2024 «als hier wiedergegeben und sind Bestandteil dieser Baubewilligung».