3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 4901.35 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden Parteikosten in Höhe von CHF 1319.30 zu ersetzen. 8/9 BVD 110/2024/132 IV. Eröffnung