Die unterliegende Beschwerdegegnerin hat keinen Anspruch auf Parteikostenersatz. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Seeberg vom 11. September 2024 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 10. Oktober 2023 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.