3/9 BVD 110/2024/132 fremden Boden (Art. 3 und 4 BauV3).4 Als sichergestellt gilt eine Erschliessung nach Art. 4 Abs. 1 Bst. c BauV unter anderem dann, wenn bei bestehenden Anlagen auf fremdem Grund zu Gunsten der zu erschliessenden Liegenschaft das Recht besteht, die fragliche Erschliessungsanlage zu nutzen, beispielsweise aufgrund einer Wegrechtsdienstbarkeit.