a) Den Bauplänen ist zu entnehmen, dass das Bauvorhaben nordöstlich über eine auf der Parzelle Seeberg Grundbuchblatt Nr. K.________ liegende, bereits bestehende Strasse sowie einen auf dieser Parzelle ebenfalls bereits bestehenden, geteerten Vorplatz an die Kantonsstrasse angeschlossen werden soll. Ab dem betonierten Vorplatz erfolgt die Erschliessung über eine auf der Bauparzelle liegende Einstellhallenzufahrt. Die Parzelle Seeberg Grundbuchblatt Nr. K.________ steht im Eigentum der Beschwerdeführenden.