6. Mit Eingabe vom 31. März 2025 reichten die nunmehr ebenfalls anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden eine Stellungnahme ein. Darin stellten sie – in Ergänzung zur Beschwerde vom 28. September 2024 – diverse Sach- und Verfahrensanträge und begründeten diese. Insbesondere halten die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme erneut fest, das Vorhaben verletze baupolizeiliche Vorschriften. 7. Mit Eingabe vom 11. April 2025 nahm die Beschwerdegegnerin Stellung zur Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 31. März 2025. Mit Eingabe vom 14. April 2025 nahmen sodann die Beschwerdeführenden Stellung zur Eingabe der Beschwerdegegnerin.