4. Mit Verfügung vom 14. Februar 2025 forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin auf, den in ihrer Beschwerdeantwort erwähnten und in geschwärzter Kopie als Beilage eingereichten Kaufvertrag vom 5. Juni 1957 in ungeschwärzter Kopie nachzureichen. Mit Schreiben vom 28. Februar 2025 reichte die Beschwerdegegnerin eine entsprechende Kopie des Kaufvertrags ein.