2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. September 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 11. September 2024. Zur Begründung führen sie insbesondere aus, die Baubewilligung sei unrechtmässig erteilt worden. So habe die Bauherrschaft diverse vom Kom- 1/9 BVD 110/2024/132